Orientierung

 

Hier finden Sie Informationen und Hinweise zum Thema Vollmachten,  zu den Bausteinen unseres Gesundheitssystems,

zu den Versicherungsleistungen und zum Thema Schwerbehinderung.

Vollmachten / Verfügungen

 

Eine Vollmacht ermöglicht Ihnen, stellvertretend für Ihren Angehörigen, in seinem Sinne zu handeln. Sie macht den Austausch mit behandelnden Ärzten, Behörden und Banken möglich. Mit der Vollmacht übernehmen Sie die Verantwortung für die Durchsetzung der Verfügungen Ihres Angehörigen. Was gilt es zu beachten?

 

Hier finden Sie ausführliche Erläuterungen und weiterführende Hinweise

des Bundesministeriums für Gesundheit, der Bundesnotarkammer und der Ärztekammer Nordrhein

 

sowie die Broschüre Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht des Justizministeriums des Landes NRW.

Ärztliche Versorgung

 

Haus- und Fachärzt*innen fungieren als erste Anlaufstelle, wenn es um die gesundheitliche Versorgung Ihres Angehörigen geht. Bitte beachten Sie: Ärzt*innen unterstehen der Schweigepflicht. Wenn Sie mit ihnen über die Situation Ihres An- oder Zugehörigen sprechen möchten, muss ihr Angehöriger dem zustimmen bzw. Sie bevollmächtigen.

Bei der Suche nach Haus- und Fachärzt*innen sollten Sie Kriterien wie Wohnortnähe, die Möglichkeit von Hausbesuchen und die Barrierefreiheit der Praxis mitbedenken.

 

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein stellt Ihnen eine entsprechende Suchmöglichkeit zur Verfügung.

 

 

Im Notfall

 

Im akuten Notfall können Sie von jedem (auch gesperrten) Handy einen Notruf absetzen. Der Notrufknopf ist häufig auf der Start- oder Entsperrseite des Handys - schauen Sie einmal nach!

 

Hier habe ich Ihnen Informationen zusammengetragen, die Ihnen helfen, in einer Notfallsituation den Überblick zu behalten und schnell die richtigen Anlaufstellen zu finden.   Gut gerüstet für den Notfall 

 

Hier kommen Sie zum Apotheken-Notdienstfinder

Kranken- und Pflegeversicherung

 

Die Leistungen der Krankenversicherung umfassen Maßnahmen, die der Gesunderhaltung und Gesundwerdung dienen (Vorsorge, Behandlungen, Nachsorge, Rehabilitation). Ihre Krankenkasse berät Sie über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme verschiedener Leistungen.

Im Vergleichsportal der gesetzlichen Krankenkassen finden Sie die Leistungen im Überblick.

 

Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen Maßnahmen, die der dauerhaften Pflege, Betreuung und Versorgung dienen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein Pflegegrad.

Hier finden Sie Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungen im Einzelnen.

Auf der Seite des Medizinischen Dienstes Bund erfahren Sie mehr über die neu überarbeiteten Richtlinien zur Pflegebegutachtung.

 

Hier finden Sie die Broschüre Pflegegrad und MD-Besuch und Informationen zu den Pflegeleistungen in 18 Sprachen des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz, sowie die Ratgeber Pflege und Ratgeber Pflegeleistungen des Bundesgesundheitsministeriums. 

Behinderung / Schwerbehinderung

Die Erkrankung(en) Ihres Angehörigen kann unter gewissen Voraussetzungen als Behinderung oder Schwerbehinderung eingestuft werden. Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) gestellt werden.

In Düsseldorf ist dafür das Amt für Soziales und Jugend zuständig.

 

Informationen zum Grad der Behinderung hat der Sozialverband VdK

hier für Sie zusammengefasst.

 

Der Familienratgeber von Aktion Mensch ist ein Onlinewegweiser mit vielen nützlichen Informationen rund um alle Lebensbereiche von Menschen mit Behinderung.